+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Für jeden einzelnen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden. So der BFH (Az. II R 38/23).
Source: DATEV