+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Wer sein Grundstück mit dem Auto nur über den Privatweg eines Nachbarn erreichen kann, hat nicht automatisch Anspruch auf ein Notwegerecht. Voraussetzung ist lt. LG Landau u. a., dass die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks rechtmäßig ist (Az. 4 O 121/25).
Source: DATEV