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Mit dem Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht möchte der Bundesrat auch über die Corona-Pandemie hinaus Vereinen die Möglichkeit geben, ihre Mitgliederversammlungen als Videokonferenzen abzuhalten. Den Entwurf hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10.06.2022 beschlossen. Darauf weist die BRAK hin.
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