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Das Niedersächsische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Das hat das FG Niedersachsen entschieden (Az. 1 K 38/24). In dem Verfahren ging es um die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes, das als sog. Musterverfahren erhoben wurde. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.
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