Das LG Lübeck hat die Schadensersatzklage der Unfallversicherung eines Radfahrers abgewiesen, weil die ordnungsgemäß reflektierende Straßenabsperrung den Verkehrssicherungspflichten genügte und der Stadt daher kein Pflichtverstoß vorzuwerfen war (Az. 4 O 372/23).
Source: DATEV
Neueste Kommentare