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Der Deutsche Bundestag hat am 21.05.2026 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6048) beschlossen.
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