Das StaRUG, gedacht als Rettungsinstrument für Unternehmen vor Insolvenzen, könnte Grundrechte von Anteilseignern verletzen. In ihrer Stellungnahme zu zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden zeigt die BRAK die Schwachstellen auf: Das StaRUG enthält keine verfassungskonforme Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums bei Entzug von Anteilsrechten an Unternehmen.
Source: DATEV
Neueste Kommentare