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Der Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmfliegervereins aus dem Hochsauerlandkreis gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage im südlichen Außenbereich von Meschede hat keinen Erfolg. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 22 B 1325/25.AK).
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