Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der
Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist rechtskräftig
abgeschlossen. Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der
Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil des
OLG Köln, das den ehemaligen Anteilseignern in vollem
Umfang Recht gegeben hatte (Az. II ZR 130/24).
Source: DATEV
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