Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Hochsitzes bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern. Dazu zählen Inhaber einer Jagderlaubnis, nicht aber Dritte. So entschied das OLG Frankfurt und verneinte Schadensersatzansprüche nach einem tödlichen Sturz von einem Hochsitz (Az. 11 U 9/25).
Source: DATEV
Neueste Kommentare