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Der für die Landesplanung für Windenergieanlagen zuständige 11. Senat des VGH Hessen hat die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und des Hessischen Wirtschaftsministeriums, mit welchen jeweils das Erreichen der Flächenbeitragswerte für Windenergie festgestellt worden ist, aufgehoben (Az. 11 C 205/25.T und 11 C 633/25.T).
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