Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) muss mit aufsichtlichen Mitteln gegenüber der Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding AG einschreiten, damit diese ihrer Auskunftspflicht gemäß der DSGVO nachkommt. Dies hat das VG Wiesbaden entschieden (Az. 6 K 788/20.WI).
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