Nach genau einem Jahr konkretisierte die oberste deutsche Finanzbehörde erneut die Verwaltungsauffassung zur E-Rechnung. Darin enthalten: zusätzliche Hinweise und Anpassungen des UStAE. Auch wenn das Ministerium einige Anregungen des DStV übernimmt, bleiben Fragen offen.
Source: DATEV
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