Der Veranstalter von E-Scooter-Touren durch die Weinberge muss die von der Stadt Bad Dürkheim verfügte und für sofort vollziehbar erklärte Untersagung dieser Touren auf den Feldwegen im Gemeindegebiet befolgen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren (Az. 7 B 11281/25.OVG).
Source: DATEV
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