Die WPK hatte sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung an die Deutsche Emissionshandelsstelle gewandt. Damit hatte die WPK Erfolg.
Source: DATEV
Die WPK hatte sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung an die Deutsche Emissionshandelsstelle gewandt. Damit hatte die WPK Erfolg.
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