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Das BMF und die zuständige Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben vereinbart, die Konsultationsvereinbarung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) weiterzuführen (Az. IV B 2 – S 1301-CHE/01452/001/074).
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