+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im konkreten Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei der Weiterveräußerung zu berücksichtigen waren (Az. 9 K 2034/24 E).
Source: DATEV