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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat erneut die Vorgehensweise des Jobcenters bei der Festlegung der Mietobergrenzen für das Stadtgebiet Hannover gebilligt und die anderslautenden Urteile der ersten Instanz aufgehoben (Az. L 11 AS 431/22, L 11 AS 245/24, L 11 AS 261/23 und L 11 AS 23/20).
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