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Das BVerwG hat die Berufung eines Hauptfeldwebels zurückgewiesen, der im Dezember 2021 einen Befehl zur Wahrnehmung eines Impftermins gegen COVID-19 verweigert hatte und wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und vorläufig vom Dienst suspendiert wurde (Az. 2 WD 30.24).
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