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Bei der 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 19.09.2025 in Hannover forderten die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern, den Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Beratung im Grundgesetz zu verankern. Außerdem stellten sie u. a. die Weichen für den Erhalt anwaltlicher Sammelanderkonten.
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