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Das VG Frankfurt hat entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von den Klägerinnen in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds verpflichtet ist (Az. 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F und 7 K 3705/24.F).
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