+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Bundesbeamten steht unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zu. Dies hat das VG Köln entschieden (Az. 15 K 1556/24).
Source: DATEV