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Die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 sieht vor, dass die EU-Kommission das EU-Parlament und den Rat einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegt. Dabei soll u. a. bewertet werden, ob die Vorschriften funktionieren und ob ggf. zusätzliche Maßnahmen bzw. Änderungen auf weitere Rechtsakte notwendig sind.
Source: DATEV