+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der EuGH hat entschieden, dass eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften beziehen, besteuert werden, gegen das Unionsrecht verstößt (Az. C-92/24).
Source: DATEV