Das LG Frankenthal (Pfalz) entschied im Urteilsfall, dass der Käufer nach mehr als einem Jahr kein Recht mehr hat, den Online-Vertrag zu widerrufen. Der Autoverkäufer habe von der gesetzlich vorgesehenen Musterbelehrung abweichen dürfen – diese sei lediglich ein Vorschlag für einen rechtssicheren Weg (Az. 4 O 114/24).
Source: DATEV
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