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Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung Nr. 24 „Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften“ veröffentlicht. Hierauf weist die WPK hin.
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