Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze im Rahmen eines Pferderennstalls geltend gemacht werden kann oder ob es sich hierbei um sog. Repräsentationsaufwand i. S. des § 15 Abs. 1a UStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG handelt (Az. XI R 19/18).
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