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Die Bundesregierung hat am 25.05.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Ziel ist die Einführung einer rein elektronischen Gesetzesverkündung ab dem 01.01.2023 auch auf Bundesebene. Hierauf weist das BMJ hin.
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