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Die Erhebung von Gebühren für die Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Schmutzwasser sowie von Niederschlagswasser durch die Landeshauptstadt Potsdam war bezogen auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 nicht rechtmäßig. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 9 B 14/19, OVG 9 B 22/19 und OVG 9 B 23/19).
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