+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Eine normale „AU“ reicht nicht, um die Verhandlungsunfähigkeit eines Anwalts im Verfahren um seinen Zulassungswiderruf nachzuweisen. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. AnwZ (Brfg) 48/24).
Source: DATEV