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Der BFH hat zur Leistungserbringung und zum Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung als Voraussetzungen eines Direktanspruchs gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 entschieden (Az. V R 11/23).
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