+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die im Frühjahr 2021 an Grundschulen im Land Brandenburg nach der 7. SARS-CoV 2-Eindämmungsverordnung bestehende Maskenpflicht war ebenso rechtmäßig wie das Gebot, die Schule nur mit negativem Testergebnis zu betreten. So das OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 5 A 39/22).
Source: DATEV