Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei dem für die gesonderte Feststellung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus selbstständiger Arbeit zuständigen Finanzamt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer in Gang setzt, wenn die Erklärung zu den Feststellungsakten genommen und nicht an das für die Einkommensteuerfestsetzung zuständige Finanzamt weitergeleitet wird (Az. VIII R 31/19).
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