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Der DStV schilderte in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz eindringlich den zeitlichen Druck in der Praxis. Der Finanzausschuss gewährt nun mit seiner Entscheidung großzügige Fristverlängerungen für die Steuererklärungen 2020 bis 2024.
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