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Am 10.01.2025 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2025/25 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht („Digitalisierungsrichtlinie II“) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 30.01.2025 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 31.07.2027 Zeit, die erforderlichen Vorschriften umzusetzen, welche ab dem 31.07.2028 zur Anwendung kommen sollen.
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