Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen kann, wenn er zuvor eine gültige Frist zur Reinigung gesetzt hat (Az. 1 S 26/24).
Source: DATEV
Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen kann, wenn er zuvor eine gültige Frist zur Reinigung gesetzt hat (Az. 1 S 26/24).
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