Das VG Karlsruhe hat in zwei Verfahren über Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen des Widerrufs und der Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden und diesen teilweise stattgegeben. Nun wurden die vollständig abgefassten Urteile den Beteiligten zugestellt (Az. 14 K 2955/23 und 14 K 5099/23).
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