+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das AG Hanau entschied, dass der Vermieter Streich- und Tapezierarbeiten in der Wohnung nicht ersetzt verlangen kann, weil er selbst zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet war (Az. 32 C 265/23).
Source: DATEV