Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine gemischte Schenkung i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzunehmen ist, wenn Angehörige einen mündlichen Darlehensvertrag mit einem Zinssatz in Höhe von 1 % im Jahre 2012 bzw. 2014 vereinbart haben (Az. II R 20/22).
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