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Die Anordnung einer Verbandsgemeindeverwaltung, mit welcher die Eigentümer eines Wohngebäudes zur Herstellung und dauerhaften Unterhaltung einer eigenen Löschwasserversorgung verpflichtet worden sind, ist ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 3 L 1042/24.KO).
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