+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 Satz 2 BetrVG unterliegt nicht der Mitbeurteilung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG. So entschied das BAG (Az. 1 ABR 12/23).
Source: DATEV