Das LG Hanau hat entschieden, dass der aus einem Grundstück mit dem Pkw in den Straßenverkehr Einfahrende bei einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auch dann den Unfall allein verursacht haben und für die entstandenen Schäden haften kann, wenn der Fahrradfahrer verkehrswidrig nicht den gekennzeichneten Fahrradweg benutzt hat, sondern auf der Straße gefahren ist (Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.08.2023, Az. 2 S 65/22).
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