+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Herstellung von Asphaltgranulat ein nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG begünstigter Prozess ist und ob der Widerruf der erteilten Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Kohle als Heizstoff für die Herstellung von Asphalt nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 EnergieStG rechtmäßig war (Az. VII R 31/19).
Source: DATEV