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Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG zwischen einem eigenständigen BgA „Blockheizkraftwerk“ und einem BgA „Freibad“ und zur Anwendung des BMF-Schreibens vom 11.05.2016 (Az. V R 43/21).
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