Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Klägerin einen Informationsanspruch der über sie bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) gespeicherten Daten und ggf. einen Anspruch auf Korrektur dieser Daten nach Art. 14 DSGVO i. V. m. § 32c Abs. 1 Nr. 1, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO hat (Az. II R 43/19).
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