Mobilfunkanbieter dürfen nicht uneingeschränkt eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte berechnen. Das hat das OLG Frankfurt nach einer Klage des vzbv gegen die Drillisch Online GmbH entschieden, die u. a. die Marke simplytel betreibt (Az. 1 UKl 2/24).
Source: DATEV
Neueste Kommentare