+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BGH entschied, dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann (Az. I ZR 168/23).
Source: DATEV