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Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlte Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters aufgrund deren Herkunft aus einer inländischen öffentlichen Kasse der inländischen Steuerpflicht unterliegen (Az. VI R 35/21).
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