Seit dem 17.07.2024 können Anwälte u. a. schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Weitere Formerleichterungen gelten lt. BRAK ferner für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
Source: DATEV
Seit dem 17.07.2024 können Anwälte u. a. schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Weitere Formerleichterungen gelten lt. BRAK ferner für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
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