+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BGH entschied, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gehören (Az. V ZR 139/23).
Source: DATEV